Schießstandordnung

Jede Person unterwirft sich mit dem Betreten der Schießstätte Eskurial - Straßburg und des zugehörigen Areals freiwillig der nachstehenden, aufliegenden und ausgehängten Schießordnung.

 

  1. Jeder Schütze bzw. jede Person haftet mit dem Betreten der Schießstätte Eskurial-Straßburg für seine Handlungen in vollem Umfang und handelt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

  2. Jede Person ist verpflichtet sich vor dem Betreten der Schießräume bei der Schießstandleitung persönlich zu anzumelden.

  3. Unterbleibt die persönliche Anmeldung, betritt diese Person die Schießstätte unbefugt!

  4. Personen für die ein „behördliches WAFFENVERBOT“ besteht, ist lt. Österr.WG1996 das Schießen auch auf behördlich genehmigten Schießstätten verboten.

  5. Außerhalb des Schießstandes müssen die Waffen frei von Munition und der Verschluss geöffnet sein!

  6. Das Laden der Waffe darf nur im Schießstand unmittelbar an der Feuerlinie und mit zum Kugelfang gerichteten Lauf erfolgen.

  7. Langwaffen müssen am Schießstand stets mit geöffneten Verschluss und mit der Mündung nach oben, Kurzwaffen mit geöffnetem Verschluss getragen werden.

  8. Das Schießen von Vorderlader-Waffen ist am Schießstand Eskurial verboten.

  9. Probeweises Zielen – auch mit ungeladener Waffe – ist nur im Stand unmittelbar an der Feuerlinie, in Richtung Kugelfang gestattet.

  10. Fremde Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis des Besitzers nicht angefasst werden.

  11. Wird „FEUER EINSTELLEN“ also ein SCHIESS-STOP befohlen (aktive Rundumleuchte und Signalhorn), muss die Waffe unverzüglich entladen, der Verschluss geöffnet und die Waffe gesichert abgelegt werden. Es darf erst wieder geschossen bzw. die Waffe aufgenommen werden, wenn von der Schießstandleitung „FEUER FREI“ gegeben wird.

  12. Der Schütze darf die geladene Waffe nicht aus der Hand geben, sofern nicht die ISSF – oder IAU – Regeln etwas anderes bestimmen.

  13. Körperwendungen mit der Waffe sind verboten!

  14. Das Ausstoßen von Patronen mit dem Putzstock ist nur im Schießstand und unter Beachtung größter Vorsicht gestattet.

  15. Es ist verboten im Schießstand befindliche Schützen durch Zurufe, Bemerkungen oder in anderer Weise zu stören.

  16. Die Österr. Schießordnung hat an der Schießstätte Eskurial-Straßburg volle Gültigkeit!

  17. Jedes Hantieren mit Waffen und/oder Munition ist im Gastraum der Schießstätte Eskurial zu unterlassen

  18. Der betriebsfremde Handel mit Waffen und Munition ist im Bereich der Schießstätte Eskurial verboten!