FAQ´s
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Reservierung um bei Euch schießen zu dürfen?
- Nein, einfach kommen - anmelden - schießen
Kann ich bei Euch meine Nachtsichttechnik einschießen?
- Für Nachtsichtgeräte mit Wärmebildverarbeitung muss ein Termin außerhalb der regulären Schießzeiten vereinbart werden.
- Bitte melde dich direkt bei unserem Oberschützenmeister Martin Paynik 0664/603944239
Wann ist Euer Schießstand geöffnet?
- Siehe Öffnungszeiten auf der Startseite
Welche Waffen sind erlaubt?
- Gewehre und Selbstladebüchsen bis Cal. 38
- Pistolen und Revolver bis Cal. 50
Kann ich bei Euch Mitglied werden?
- Jäger aus Straßburg und Umgebung sofort.
- Sportschützen werden auf eine Warteliste aufgenommen, es wird nach Trainingseifer und Liebe zum Verein entschieden!
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- Waffenpass (WP)
- Europäischer Feuerwaffenpass (EU-FWP)
Jagdkarte (JK)Waffenführerschein (WaffFS)*
Anm.:
Die Jagdkarte ist ein jagdrechtliches Dokument, kein waffenrechtliches; sie erweitert allerdings Deinen persönlichen Berechtigungsumfang, wenn Du sie zusätzlich zur WBK erwirbst.
Der Waffenführerschein ist ebenfalls kein waffenrechtliches Dokument. Er verleiht keine Berechtigungen: Du darfst damit keine Waffe erwerben, besitzen oder gar führen. Er fungiert lediglich – neben vielen anderen Möglichkeiten – als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen.
Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen waffenrechtlichen Dokumenten in Österreich?
Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zu Erwerb, Besitz und Einfuhr (aber nicht zur Ausfuhr) genehmigungspflichtiger Schusswaffen sowie zu Erwerb und Besitz (aber nicht zur Ein- oder Ausfuhr) von Munition für Faustfeuerwaffen. Bei WBK-Antrag bedarf es einer Rechtfertigung.
Der Waffenpass (WP) umfasst den Berechtigungsumfang der WBK + das öffentliche Führen von bis zu 2 Schusswaffen. Bei WP-Antrag ist ein konkreter Bedarf anzuführen, eine bloße Rechtfertigung reicht nicht aus. Das Dokument gilt zeitlich unbegrenzt, wandelt sich jedoch zu einer WBK, sobald der Bedarf des öffentlichen Führens wegfällt.
Der Europäische Feuerwaffenpass (EU-FWP) berechtigt zur Mit- und Wieder-mit-zurück-Nahme der darin eingetragenen Schusswaffen und Munition innerhalb der Schengen- und EU- Mitgliedsstaaten. Er berechtigt aber nicht zu Waffenerwerb oder Waffenbesitz und kann nur ausgestellt werden, wenn Du als Antragsteller bereits mind. 1 Schusswaffe rechtmäßig im ausstellenden Staat besitzt. Nach 5 Jahren ist er ungültig und muss neu beantragt werden.
Eine gültige Jagdkarte (JK) erlaubt Dir die Ausübung der Jagd in jenem Bundesland, für das sie ausgestellt wurde. Darüber hinaus berechtigt sie
- zum Führen von Kat. C-Schusswaffen bei Ausübung der Jagd (keine WBK erforderlich), wenn diese Jagdwaffen sind und
- zum Führen von Kat. B-Schusswaffen bei Ausübung der Jagd (in Kombination mit WBK; kein WP erforderlich)
Der Waffenführerschein (WaffFS) ist nur eine mögliche Variante (!) des Nachweises über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen. Ein solcher Nachweis verleiht keine Berechtigungen, ist aber Grundvoraussetzung für die Beantragung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass. Der Waffenführerschein wird von Sportschützenvereinen oder befugten Gewerbetreibenden ausgestellt, nachdem Du dort eine Schulung absolviert hast.
- Bitte richte hier deine Anrage an unseren Schützenmeister Konrad Telsnig oder gleich direkt office@mh-telsnig.at
Bestehen noch Unklarheiten oder war Deine Frage nicht dabei? Dann schieß los – einfach eine kurze E-Mail an schuetzenverein.strassburg@gmail.com schicken oder über unser Kontaktformular eine Nachricht senden.
Gerne beantworten wir Deine Fragen rund ums Schießen und zum Verein!